Abzugsfähige Haushaltsgeräte: Welche Elektrogeräte können abgesetzt werden?

Beim Thema Steuern denken die meisten Menschen zuerst an Einkommensteuern, Unternehmenssteuern oder Mehrwertsteuern. Doch wusstest du, dass du auch bestimmte Haushaltsgeräte von der Steuer absetzen kannst? In diesem Blogbeitrag erfährst du, welche Elektrogeräte abzugsfähig sind und unter welchen Bedingungen du sie von der Steuer absetzen kannst.

Welche Haushaltsgeräte können abgesetzt werden?

Nicht alle Haushaltsgeräte können von der Steuer abgesetzt werden. Der Gesetzgeber hat bestimmte Kriterien festgelegt, um den Abzug von Haushaltsgeräten zu ermöglichen. Im Allgemeinen können folgende Geräte abgesetzt werden:

  • Geschirrspüler
  • Waschmaschine
  • Trockner
  • Kühlschrank
  • Gefrierschrank
  • Herd/Backofen
  • Mikrowelle

Diese Geräte sind abzugsfähig, da sie als haushaltsnahe Dienstleistungen gelten. Das bedeutet, dass du einen Teil der Kosten für die Anschaffung und Installation dieser Geräte von der Steuer absetzen kannst.

Unter welchen Bedingungen können Haushaltsgeräte abgesetzt werden?

Um Haushaltsgeräte von der Steuer abzusetzen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Grundsätzlich müssen die Geräte in deinem eigenen Haushalt genutzt werden und der Zweck der Anschaffung darf nicht ausschließlich beruflicher Natur sein.

Des Weiteren müssen die Anschaffungs- und Installationskosten nachweislich bezahlt worden sein. Das bedeutet, dass du über entsprechende Belege, zum Beispiel Rechnungen, verfügen musst, um den Abzug geltend machen zu können.

Außerdem können die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen, wie die Installation der Geräte, von der Steuer abgesetzt werden. Dabei ist zu beachten, dass nur Arbeitskosten absetzbar sind, nicht jedoch Materialkosten.

Wie hoch ist der Abzugsbetrag für Haushaltsgeräte?

Der Abzugsbetrag für Haushaltsgeräte ist begrenzt. Pro Jahr können haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu einem Betrag von 20% der Gesamtkosten, jedoch maximal 4.000 Euro, von der Steuer abgesetzt werden.

Um den genauen Abzugsbetrag zu berechnen, musst du die Gesamtkosten für die Anschaffung und Installation der Haushaltsgeräte ermitteln und den Prozentsatz entsprechend anwenden.

Fazit

Abzugsfähige Haushaltsgeräte bieten die Möglichkeit, einen Teil der Kosten für die Anschaffung und Installation dieser Geräte von der Steuer abzusetzen. Geschirrspüler, Waschmaschine, Trockner, Kühlschrank, Gefrierschrank, Herd/Backofen und Mikrowelle gehören zu den abzugsfähigen Geräten. Dabei müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein und die Kosten nachweislich bezahlt worden sein. Der Abzugsbetrag ist begrenzt und richtet sich nach dem prozentualen Anteil der Gesamtkosten.

Bitte beachte, dass dieser Blogbeitrag lediglich als allgemeine Information dient und keine steuerliche Beratung darstellt. Bei konkreten Fragen und Unklarheiten empfehlen wir, einen Steuerberater zu konsultieren.

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