Berechtigte Teilnehmer für das BEM-Gespräch: Wer darf teilnehmen? Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein wichtiges Instrument, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei gesundheitlichen Problemen oder langen Krankheitszeiten bestmöglich zu unterstützen. Doch wer genau darf an einem BEM-Gespräch teilnehmen? In diesem Blogbeitrag beantworten wir diese Frage und klären auf, wer als berechtigter Teilnehmer gilt. 1. Der betroffene ...

Berechtigte Teilnehmer für das BEM-Gespräch: Wer darf teilnehmen?

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein wichtiges Instrument, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei gesundheitlichen Problemen oder langen Krankheitszeiten bestmöglich zu unterstützen. Doch wer genau darf an einem BEM-Gespräch teilnehmen? In diesem Blogbeitrag beantworten wir diese Frage und klären auf, wer als berechtigter Teilnehmer gilt.

1. Der betroffene Mitarbeiter / die betroffene Mitarbeiterin

Der wichtigste Teilnehmer eines BEM-Gesprächs ist natürlich der oder die betroffene Mitarbeiterin. Nur sie kann am besten über ihre gesundheitlichen Probleme oder Einschränkungen informieren und gemeinsam mit dem Arbeitgeber Lösungen erarbeiten.

2. Der Arbeitgeber

Auch der Arbeitgeber ist ein berechtigter Teilnehmer des BEM-Gesprächs. Er trägt die Verantwortung für die Gesundheit und das Wohlergehen seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Durch seine Teilnahme am Gespräch kann er die nötigen Maßnahmen ergreifen, um die Arbeitsfähigkeit des betroffenen Mitarbeiters wiederherzustellen.

3. Der Betriebsarzt / die Betriebsärztin

Der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin spielt eine wichtige Rolle im BEM-Prozess. Sie können medizinische Informationen liefern und Empfehlungen für mögliche Maßnahmen geben. Daher sollten sie ebenfalls am BEM-Gespräch teilnehmen.

4. Der Personalrat / die Mitarbeitervertretung

Der Personalrat oder die Mitarbeitervertretung kann die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vertreten und bei Bedarf rechtliche Fragen klären. Daher sollten sie ebenfalls als berechtigte Teilnehmer am BEM-Gespräch teilnehmen.

5. Weitere Personen nach Bedarf

Je nach Situation kann es auch sinnvoll sein, weitere Personen wie zum Beispiel den Vorgesetzten des betroffenen Mitarbeiters oder eine externe Beratungsstelle zum BEM-Gespräch hinzuzuziehen. Entscheidend ist, dass alle Teilnehmer dazu beitragen, Lösungen zu finden, die sowohl im Interesse des Unternehmens als auch des betroffenen Mitarbeiters liegen.

Fazit

Das BEM-Gespräch ist ein wichtiger Bestandteil des Betrieblichen Eingliederungsmanagements und dient dazu, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich zu unterstützen. Indem die oben genannten berechtigten Teilnehmer am Gespräch teilnehmen, können passende Lösungen gefunden werden, um die Arbeitsfähigkeit des betroffenen Mitarbeiters zu erhalten oder wiederherzustellen.

Quest'articolo è stato scritto a titolo esclusivamente informativo e di divulgazione. Per esso non è possibile garantire che sia esente da errori o inesattezze, per cui l’amministratore di questo Sito non assume alcuna responsabilità come indicato nelle note legali pubblicate in Termini e Condizioni
Quanto è stato utile questo articolo?
0
Vota per primo questo articolo!