Die Frage, wer das Gehalt während einer Rehabilitationsmaßnahme zahlt, kann für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen wichtig sein. In Deutschland gibt es klare Regelungen, die festlegen, wer für die Lohnfortzahlung während einer Reha zuständig ist.
Wer zahlt das Gehalt während einer Rehabilitationsmaßnahme?
Während einer Rehabilitationsmaßnahme haben Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung. Aber wer ist nun eigentlich dafür zuständig, das Gehalt während der Reha zu zahlen? Arbeitgeber oder Krankenkasse?
- Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber ist für die Lohnfortzahlung während der ersten sechs Wochen einer Rehabilitationsmaßnahme zuständig. Dies ergibt sich aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz.
- Über diese sechs Wochen hinaus übernimmt die Krankenkasse die Zahlung des Gehalts, wenn die Reha medizinisch notwendig ist und der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist.
Was muss der Arbeitnehmer beachten?
Arbeitnehmer müssen einige wichtige Punkte beachten, wenn sie eine Rehabilitationsmaßnahme antreten:
- Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber rechtzeitig über die geplante Reha informieren und eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.
- Der Arbeitgeber hat das Recht, die Reha-Einrichtung zu überprüfen und eine ärztliche Stellungnahme anzufordern.
Was muss der Arbeitgeber beachten?
Auch Arbeitgeber haben Pflichten in Bezug auf die Lohnfortzahlung während einer Rehabilitationsmaßnahme:
- Der Arbeitgeber muss die Lohnfortzahlung während der ersten sechs Wochen der Reha sicherstellen.
- Der Arbeitgeber sollte sich über die notwendigen Schritte und Regelungen informieren, um Verzögerungen oder Missverständnisse zu vermeiden.
Es ist also wichtig, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen über ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf die Lohnfortzahlung während einer Rehabilitationsmaßnahme informiert sind. So kann die Reha reibungslos und ohne finanzielle Probleme durchgeführt werden.