Kfz-Steuer nach kW: Wie viel zahlt man für die Kfz-Steuer pro kW
Die Kfz-Steuer ist eine jährlich anfallende Steuer, die für die Zulassung und Nutzung eines Kraftfahrzeugs erhoben wird. Die Höhe der Steuer wird unter anderem nach der Leistung des Fahrzeugs berechnet. In Deutschland wird die Kfz-Steuer pro Kilowatt (kW) festgesetzt. In diesem Artikel erfahren Sie, wie viel man pro kW für die Kfz-Steuer zahlt.
Wie wird die Kfz-Steuer berechnet?
Die Berechnung der Kfz-Steuer erfolgt auf Basis verschiedener Kriterien wie dem Hubraum, dem CO2-Ausstoß und der Art des Fahrzeugs. Für die Berechnung nach kW ist vor allem die Leistung des Motors entscheidend. Je höher die Leistung in kW, desto höher fällt die Kfz-Steuer aus.
Welche Steuersätze gelten für die Kfz-Steuer pro kW?
Die Steuersätze für die Kfz-Steuer werden regelmäßig angepasst und können je nach Fahrzeugtyp und Erstzulassungsdatum unterschiedlich sein. Aktuell gelten für Neufahrzeuge folgende Steuersätze pro kW:
- Bis einschließlich 25 kW: 2 Euro pro kW
- Zwischen 26 kW und 50 kW: 2,20 Euro pro kW
- Zwischen 51 kW und 100 kW: 2,50 Euro pro kW
- Über 100 kW: 2,00 Euro pro kW
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Steuersätze für Benzin- oder Dieselfahrzeuge gelten. Für Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride gelten gesonderte Steuersätze und teilweise auch Steuerbefreiungen.
Beispielrechnung: Wie viel Kfz-Steuer zahlt man für ein Fahrzeug mit 80 kW?
Um die Kfz-Steuer für ein Fahrzeug mit 80 kW zu berechnen, müssen Sie den Steuersatz pro kW für den entsprechenden Leistungsbereich wissen. In diesem Fall beträgt der Steuersatz 2,50 Euro pro kW.
Die Berechnung lautet: 80 kW x 2,50 Euro = 200 Euro pro Jahr.
Für ein Fahrzeug mit 80 kW müssten Sie also jährlich 200 Euro an Kfz-Steuer zahlen.
Fazit
Die Kfz-Steuer wird in Deutschland pro kW berechnet und ist abhängig von der Leistung des Fahrzeugs. Je höher die Leistung, desto höher fällt die Steuer aus. Es ist ratsam, sich vor dem Kauf eines Fahrzeugs über die Höhe der Kfz-Steuer zu informieren, um keine unangenehmen Überraschungen zu erleben. Beachten Sie auch, dass für Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride teilweise reduzierte Steuersätze oder Steuerbefreiungen gelten.