Die Zahlung der Maklerprovision beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses: Wer kommt dafür auf?
Beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses stellt sich oft die Frage, wer die Kosten für die Maklerprovision trägt. In Deutschland gelten hier klare gesetzliche Regelungen, die sowohl den Verkäufer als auch den Käufer betreffen. In diesem Blogbeitrag möchten wir Ihnen einen Überblick darüber geben, wer für die Zahlung der Maklerprovision verantwortlich ist.
1. Ist der Verkäufer oder der Käufer für die Maklerprovision verantwortlich?
Grundsätzlich gilt: Wer den Makler beauftragt hat, trägt auch die Kosten für dessen Leistungen. Das bedeutet, dass sowohl der Verkäufer als auch der Käufer die Maklerprovision übernehmen können, je nachdem wer den Makler beauftragt hat.
2. Was sagt das Gesetz dazu?
Laut dem Gesetz (§ 652 Bürgerliches Gesetzbuch) ist der Vertrag zwischen dem Makler und dem Käufer oder Verkäufer entscheidend. Der Maklervertrag kann entweder mit dem Verkäufer oder mit dem Käufer geschlossen werden. Je nachdem, wer den Maklervertrag unterzeichnet, ist dieser Partei zur Zahlung der Provision verpflichtet.
3. Können Verkäufer und Käufer die Kosten teilen?
Ja, es ist durchaus möglich, dass Verkäufer und Käufer sich darauf einigen, die Maklerprovision anteilig zu übernehmen. Dies muss jedoch ausdrücklich im Maklervertrag festgehalten werden.
4. Wie hoch ist die Maklerprovision?
Die Höhe der Maklerprovision variiert je nach Region und Immobilie. In der Regel liegt sie zwischen 3% und 7% des Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5. Kann die Maklerprovision verhandelt werden?
Ja, die Höhe der Maklerprovision ist grundsätzlich verhandelbar. Sowohl Verkäufer als auch Käufer können versuchen, mit dem Makler eine geringere Provision auszuhandeln. Es bleibt jedoch immer im Ermessen des Maklers, ob er auf eine niedrigere Provision eingeht.
6. Wann und wie wird die Maklerprovision bezahlt?
Die Maklerprovision wird in der Regel erst nach erfolgreicher Vermittlung und Beurkundung des Kaufvertrags fällig. Die Zahlung erfolgt durch denjenigen, der laut Maklervertrag zur Zahlung verpflichtet ist. Üblich ist eine Zahlung per Überweisung.
7. Fazit
Wer letztendlich die Kosten für die Maklerprovision beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses trägt, hängt davon ab, wer den Maklervertrag abgeschlossen hat. Dies kann sowohl der Verkäufer als auch der Käufer sein. Eine Aufteilung der Kosten ist möglich, muss jedoch im Vertrag festgehalten werden. Es empfiehlt sich, im Vorfeld über die Maklerprovision zu verhandeln, um möglicherweise eine günstigere Vereinbarung zu treffen.