Die Höhe der Aufenthaltssteuer in Rom: Wie hoch ist sie
Die Aufenthaltssteuer, auch bekannt als Übernachtungssteuer oder Touristensteuer, ist eine Abgabe, die von touristischen Übernachtungen in vielen Städten weltweit erhoben wird. Auch Rom hat diese Steuer eingeführt, um zusätzliche Einnahmen für die Unterhaltung und Pflege der Stadt zu generieren. Hier sind die wichtigsten Informationen zur Höhe der Aufenthaltssteuer in Rom.
Wie wird die Aufenthaltssteuer berechnet?
Die Höhe der Aufenthaltssteuer in Rom richtet sich nach der Art der Unterkunft und der Dauer des Aufenthalts. Die Steuer wird pro Person und pro Übernachtung berechnet. Es gibt drei verschiedene Tarife:
- Hotels, Pensionen, Bed & Breakfasts: 4 Euro pro Person und Übernachtung
- Ferienwohnungen, Apartments: 3,50 Euro pro Person und Übernachtung
- Hostels, Jugendherbergen: 2 Euro pro Person und Übernachtung
Es ist wichtig zu beachten, dass die Steuer nur für die ersten 10 Übernachtungen berechnet wird. Ab der 11. Übernachtung ist man von der Steuer befreit.
Wer muss die Aufenthaltssteuer zahlen?
Die Aufenthaltssteuer in Rom muss von allen Touristen ab 10 Jahren bezahlt werden. Es spielt keine Rolle, ob man als Einzelperson reist oder in einer Gruppe unterwegs ist. Die Unterkünfte sind verpflichtet, die Steuer bei der Abreise einzuziehen und an die Stadt Rom abzuführen.
Wie wird die Aufenthaltssteuer gezahlt?
Die Aufenthaltssteuer wird in der Regel direkt an der Rezeption der Unterkunft bezahlt. Die Hotels oder anderen Unterkünfte stellen eine separate Rechnung für die Steuer aus, die entweder bar oder mit Kreditkarte beglichen werden kann. Es ist wichtig, dass man den Beleg für die gezahlte Steuer aufbewahrt, da dieser bei Kontrollen vorgezeigt werden muss.
Warum wird die Aufenthaltssteuer erhoben?
Die Aufenthaltssteuer dient dazu, zusätzliche Einnahmen für die Stadt zu generieren und die Kosten für den Erhalt und die Verbesserung der touristischen Infrastruktur zu decken. Rom ist eine der meistbesuchten Städte der Welt und die Instandhaltung von Sehenswürdigkeiten, Straßen, öffentlichen Verkehrsmitteln und anderen touristischen Einrichtungen erfordert zusätzliche finanzielle Mittel.
Fazit
Die Höhe der Aufenthaltssteuer in Rom variiert je nach Art der Unterkunft und Dauer des Aufenthalts. Es ist wichtig, bei der Buchung einer Unterkunft die Kosten für die Aufenthaltssteuer mit einzukalkulieren, um keine unangenehmen Überraschungen bei der Abreise zu erleben. Die Aufenthaltssteuer dient der Finanzierung von touristischen Infrastrukturmaßnahmen und trägt zur Erhaltung der Schönheit und Attraktivität der ewigen Stadt bei.