Flugverspätungen sind für Reisende oft ärgerlich und können dazu führen, dass geplante Termine nicht eingehalten werden können. Im Fall einer Flugverspätung mit der Fluggesellschaft Wizzair haben Passagiere jedoch die Möglichkeit, eine Rückerstattung zu beantragen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie dabei vorgehen können.
Die EU-Verordnung 261/2004 regelt die Rechte von Fluggästen bei Verspätungen, Annullierungen und Nichtbeförderungen. Diese Verordnung gilt sowohl für Flüge innerhalb der Europäischen Union als auch für Flüge von außerhalb der EU in die EU, sofern die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat. Daher sind auch Flüge mit Wizzair von dieser Verordnung betroffen.
Gemäß der EU-Verordnung haben Fluggäste bei Verspätungen von mehr als drei Stunden Anspruch auf eine Rückerstattung des Ticketpreises. Dies gilt auch für Flüge mit Wizzair. Der anzuwendende Betrag richtet sich nach der Entfernung des Fluges. Bei Flügen bis zu 1.500 km beträgt die Rückerstattung 250 Euro, bei Flügen innerhalb der EU über 1.500 km und bei Flügen außerhalb der EU zwischen 1.500 bis 3.500 km. Für Flüge von außerhalb der EU über 3.500 km beträgt die Rückerstattung 600 Euro. Es ist wichtig zu beachten, dass dies unabhängig vom Ticketpreis gilt.
Um eine Rückerstattung zu beantragen, müssen Fluggäste Wizzair darüber informieren, dass sie eine Rückerstattung wünschen. Dies kann telefonisch, per E-Mail oder über das Online-Kontaktformular von Wizzair erfolgen. Es wird empfohlen, den Antrag schriftlich einzureichen, um eine Dokumentation zu haben. Im Antrag sollten die Flugnummer, das Datum des Fluges und die Verspätungsdauer angegeben werden. Es kann auch hilfreich sein, Flugtickets oder andere relevante Dokumente beizufügen, um den Antrag zu unterstützen.
Nach Erhalt des Antrags hat Wizzair gemäß der EU-Verordnung 261/2004 14 Tage Zeit, um zu reagieren und die Rückerstattung zu gewähren. Sollte die Fluggesellschaft nicht innerhalb dieser Frist antworten oder die Rückerstattung ablehnen, können Fluggäste ihre Beschwerde an die zuständige nationale Aufsichtsbehörde weiterleiten. Diese können dann den Fall überprüfen und gegebenenfalls eine Entscheidung zu Gunsten des Passagiers treffen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die EU-Verordnung 261/2004 auch andere Vorteile für Fluggäste vorsieht. Neben der Rückerstattung bei Verspätungen können Passagiere auch Anspruch auf Betreuungsleistungen wie Verpflegung, Unterbringung und Kommunikationsmöglichkeiten haben. Bei Flugannullierungen oder Nichtbeförderungen besteht auch die Möglichkeit einer Entschädigungszahlung.
Zusammenfassend können Fluggäste bei einer Flugverspätung mit Wizzair eine Rückerstattung beantragen. Dabei ist es wichtig, den Antrag schriftlich zu stellen und alle relevanten Informationen anzugeben. Wenn Wizzair nicht innerhalb von 14 Tagen reagiert oder die Rückerstattung ablehnt, können Fluggäste ihren Fall an die nationale Aufsichtsbehörde weiterleiten. Die EU-Verordnung 261/2004 gewährt Passagieren weitere Rechte wie Betreuungsleistungen und Entschädigungszahlungen.