Grundlage für die Berechnung des dreizehnten Gehalts ist das durchschnittliche Jahresgehalt. Dazu werden alle Brutto-Einkommen des Jahres addiert und durch zwölf geteilt, um den durchschnittlichen monatlichen Verdienst zu ermitteln. Dieser berechnete Betrag wird dann mit einhundert multipliziert, um das Jahresbruttogehalt zu erhalten.
Im nächsten Schritt wird dann die Höhe des Weihnachtsgeldes festgelegt. Hier gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen, je nachdem welche Regelungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vereinbart wurden. So kann das dreizehnte Gehalt beispielsweise auf Basis eines festen Prozentsatzes des Jahresgehalts berechnet werden. Hier ist es üblich, dass das Weihnachtsgeld zwischen 50 und 100 Prozent eines Monatsgehalts beträgt.
Eine andere Methode zur Berechnung des dreizehnten Gehalts ist die Festlegung eines festen Betrags. Hier wird im Vorfeld ein bestimmter Betrag vereinbart, den die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Weihnachtsgeld erhalten. Diese Methode wird oft bei kleineren Unternehmen angewendet, da sie einfacher zu berechnen und zu planen ist.
Weihnachtsgeld kann auch von der Bestimmung abhängen, ob der Arbeitnehmer das ganze Jahr über beschäftigt war oder nicht. Wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter erst während des Jahres eingestellt wurde, kann das Weihnachtsgeld auf Basis der erbrachten Dienstjahre oder einer anteiligen Zahlung berechnet werden. Hierbei gilt es jedoch zu beachten, dass die Regelungen hierfür im Arbeits- oder Tarifvertrag festgehalten sein müssen.
Viele Arbeitgeber legen auch Bonuszahlungen als dreizehntes Gehalt fest. Dies bedeutet, dass das Weihnachtsgeld als zusätzliche Leistung über das normale Gehalt hinausgeht. Dies kann auch davon abhängen, wie gut das Unternehmen im Laufe des Jahres abgeschnitten hat.
Abschließend ist wichtig zu erwähnen, dass das dreizehnte Gehalt nicht zwingend für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erforderlich ist. Es hängt von der Unternehmenspolitik, dem Tarifvertrag oder dem Arbeitsvertrag ab, ob das Weihnachtsgeld gezahlt wird oder nicht. Falls eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer darauf keinen Anspruch hat, kann sie oder er sich jedoch darauf berufen, dass dies keine regelmäßige Zahlung ist, was eine Aufrechterhaltung des Anspruchs ausschließt.
Fazit
Das dreizehnte Gehalt, auch bekannt als Weihnachtsgeld, ist eine zusätzliche Zahlung am Ende des Jahres, die sich aus dem durchschnittlichen Jahresgehalt berechnet. Die genaue Berechnung kann unterschiedlich ausfallen, abhängig davon, welche Regelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt wurden. Hierbei kommt es vor allem auf die Unternehmenspolitik an. Das Weihnachtsgeld ist keine verpflichtete Zahlung und somit hängt es von verschiedenen Faktoren ab, ob Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diese Zahlung erhalten oder nicht.