Flugreisen sind heutzutage die beliebteste Art des Reisens geworden. Sie sind schnell, bequem und bieten die Möglichkeit, in kurzer Zeit an weit entfernte Orte zu gelangen. Leider können Flugverspätungen noch immer vorkommen und die Reisepläne der Passagiere durcheinanderbringen. In solchen Situationen stellt sich oft die Frage, ob und wie viel Entschädigung man für eine verspätete Flugreise erhalten kann.
Laut der europäischen Fluggastrechteverordnung, auch bekannt als die EU-Verordnung 261/2004, haben Passagiere, die von innerhalb der Europäischen Union abfliegen oder mit einer europäischen Fluggesellschaft zu einem EU-Reiseziel fliegen, Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätungen.
Die Höhe der Entschädigung hängt von der Dauer der Verspätung des Fluges und der ursprünglichen Länge der Reise ab. Die Verordnung sieht folgende Entschädigungssätze vor:
– Bei Flügen bis zu 1.500 Kilometer beträgt die Mindestentschädigung 250 Euro. Bei Verspätungen ab drei Stunden kann diese Summe geltend gemacht werden.
– Für Flüge innerhalb der EU mit einer Distanz von mehr als 1.500 Kilometer oder für alle anderen Flüge mit einer Distanz zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern beträgt die Mindestentschädigung 400 Euro.
– Für Flüge außerhalb der EU mit einer Distanz von mehr als 3.500 Kilometern beträgt die Mindestentschädigung 600 Euro.
Es ist wichtig anzumerken, dass diese Entschädigungen nur in Situationen gelten, die vom Fluggast nicht verschuldet wurden, wie technische Probleme der Fluggesellschaft, Streiks des Personals oder schlechtes Wetter. Wenn der Passagier jedoch selbst für die Verspätung verantwortlich ist, zum Beispiel durch das Versäumen des Boardings, hat er keinen Anspruch auf Entschädigung.
Um eine Entschädigung zu erhalten, sollten sich Fluggäste zunächst an die Fluggesellschaft wenden und ihre Verspätung melden. Es ist ratsam, dies schriftlich oder per E-Mail zu tun und möglichst alle relevanten Dokumente, wie Flugtickets oder Buchungsbestätigungen, beizufügen. Die Fluggesellschaft kann dann die Ansprüche überprüfen und die Entschädigung auszahlen.
Wenn die Fluggesellschaft jedoch nicht auf die Beschwerde des Passagiers reagiert oder diese ablehnt, gibt es die Möglichkeit, sich an nationalen oder europäischen Luftfahrtbehörden oder spezialisierte Anwaltskanzleien zu wenden, die sich auf Fluggastrechte spezialisiert haben. Diese können bei der Durchsetzung der Entschädigung helfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.
Es ist wichtig zu wissen, dass der Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätungen nicht zeitlich begrenzt ist. Passagiere können bis zu drei Jahre nach dem Vorfall Anspruch auf die Erstattung geltend machen. Daher ist es ratsam, alle relevanten Informationen und Dokumente griffbereit zu halten, falls eine Entschädigung in der Zukunft beantragt werden muss.
Insgesamt bietet die EU-Verordnung 261/2004 den Passagieren einen gewissen Schutz und die Möglichkeit, bei Flugverspätungen eine angemessene Entschädigung zu erhalten. Es ist jedoch wichtig, sich über die genauen Rechte und Bedingungen im Falle einer Verspätung zu informieren, um die besten Chancen auf eine Erstattung zu haben.