Das Bußgeld für eine rote Ampel kann je nach Art des Verstoßes unterschiedlich hoch sein. Es gibt generell zwei Szenarien, die zu einem Bußgeld führen können: das Überfahren einer roten Ampel bei Rotlicht und das Haltelinie nicht Beachten bei Rotlicht.

Bußgeld für das Überfahren einer roten Ampel bei Rotlicht

Wenn du eine rote Ampel bei Rotlicht überfährst, gilt dies als schwerwiegendes Vergehen im Straßenverkehr. Die Bußgelder sind je nach Situation gestaffelt:

  • Erster Verstoß: Das Bußgeld beträgt in der Regel zwischen 90 und 360 Euro.
  • Zweiter Verstoß: Bei einem wiederholten Verstoß innerhalb von 12 Monaten kann das Bußgeld zwischen 180 und 720 Euro betragen.
  • Dritter Verstoß: Bei einem erneuten Verstoß innerhalb von 12 Monaten nach dem zweiten Verstoß kann das Bußgeld zwischen 360 und 1.200 Euro betragen.

Zusätzlich zum Bußgeld kommen bei einem Verstoß Punkte in Flensburg hinzu. In der Regel werden zwei Punkte im Fahreignungsregister eingetragen.

Bußgeld für das Haltelinie nicht Beachten bei Rotlicht

Wenn du an einer roten Ampel nicht an der Haltelinie haltend stehst, droht ebenfalls ein Bußgeld. Hier gelten folgende Regelungen:

  • Erster Verstoß: Das Bußgeld beträgt in der Regel zwischen 10 und 30 Euro.
  • Zweiter Verstoß: Bei einem wiederholten Verstoß innerhalb von 12 Monaten kann das Bußgeld zwischen 15 und 50 Euro betragen.
  • Dritter Verstoß: Bei einem erneuten Verstoß innerhalb von 12 Monaten nach dem zweiten Verstoß kann das Bußgeld zwischen 25 und 75 Euro betragen.

Auch hier können bei einem Verstoß Punkte in Flensburg hinzukommen. In der Regel wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Bußgelder als Richtwerte gelten und je nach Bundesland und genauer Umständen abweichen können. Zudem kann es bei groben Verstößen auch zu einer Nachschulung oder einem Fahrverbot kommen. Halte dich stets an die Verkehrsregeln, um Bußgelder und weitere Konsequenzen zu vermeiden.

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