Zunächst einmal muss geklärt werden, wer zu den gesetzlichen Erben gehört. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Erbfolge in Deutschland. Dabei wird zwischen Verwandten und Ehepartnern unterschieden. Wenn keine Kinder vorhanden sind, erben die Eltern des Verstorbenen. Sind diese bereits verstorben, erben deren Geschwister bzw. deren Kinder.
Ist der Verstorbene verheiratet, erbt der Ehepartner die Hälfte des Nachlasses. Die andere Hälfte erhält grundsätzlich das Kind oder die Kinder des Verstorbenen. Sind nur Eltern oder Geschwister vorhanden, erbt der Ehepartner 75% des Nachlasses und die restlichen 25% gehen an die Eltern oder Geschwister.
Es ist möglich, durch eine testamentarische Verfügung von dieser gesetzlichen Regelung abzuweichen. Allerdings muss das Testament rechtzeitig und ordnungsgemäß erstellt werden. Das bedeutet, dass es mit Datum und eigenhändiger Unterschrift versehen sein muss.
Wenn jedoch kein Testament existiert, kann eine Nachfolge ohne Testament durch eine Erbteilungserklärung erfolgen. Dabei werden die Erben einvernehmlich ihre Ansprüche am Nachlass absprechen und auf diese Weise die Erbfolge regeln.
Eine Erbteilungserklärung kann nur von allen Erben gemeinsam abgegeben werden. Wenn nicht alle Erben miteinander kooperieren oder sich nicht einig sind, kann eine gerichtliche Teilung des Nachlasses erforderlich sein.
Um eine gerichtliche Teilung zu vermeiden, ist es empfehlenswert, zunächst eine Einigung mit den übrigen Erben anzustreben. Hierbei kann ein Erbstreit vermieden werden und es ist möglich, die Nachfolge ohne Testament zu regeln.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Bestattung des Verstorbenen. Diese muss in der Regel innerhalb von 8 Tagen erfolgen. Dabei müssen die Kosten von den Erben getragen werden. Es ist daher sinnvoll, sich vorab zu einigen, wer die Bestattungskosten übernimmt.
Wer eine Nachfolge ohne Testament regeln möchte, sollte sich unbedingt an einen Anwalt oder Notar wenden. Diese können bei der Ausarbeitung einer Erbteilungserklärung unterstützen und helfen, Konflikte zwischen den Erben zu vermeiden.
Insgesamt zeigt sich, dass eine Nachfolge ohne Testament möglich ist, aber es bedarf einer einvernehmlichen Zusammenarbeit der Erben. Dabei ist es wichtig, die gesetzliche Erbfolge zu kennen und gegebenenfalls abzuweichen. Auch sollte man sich rechtzeitig über die Bestattungskosten und die entsprechenden Regelungen informieren. Eine rechtzeitige Beratung kann helfen, Konflikte und gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.