Die umgekehrte Mehrwertsteuerberechnung findet Anwendung, wenn bestimmte Leistungen erbracht werden, die als besonders betrugsanfällig gelten, wie beispielsweise der Bau von Immobilien oder Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten. Durch das Verfahren soll sichergestellt werden, dass die Mehrwertsteuer in jedem Schritt der Wertschöpfungskette richtig berechnet und abgeführt wird.
Bei der umgekehrten Mehrwertsteuerberechnung wird die Steuerschuld quasi umgekehrt. Das bedeutet, dass der Leistungsempfänger die Mehrwertsteuer berechnen und abführen muss, anstatt wie üblich der leistende Unternehmer. Die Rechnung des leistenden Unternehmers wird ohne Mehrwertsteuer ausgestellt und auf der Rechnung muss deutlich auf die umgekehrte Steuerschuldnerschaft hingewiesen werden.
Der Leistungsempfänger ist verpflichtet, die umgekehrte Mehrwertsteuer zu berechnen und an das Finanzamt abzuführen. Gleichzeitig hat er jedoch auch das Recht, diese Beträge wieder als Vorsteuer geltend zu machen. Dadurch entsteht für den Leistungsempfänger letztendlich keine finanzielle Belastung, sondern lediglich eine Verrechnung der gezahlten Steuerbeträge.
Die umgekehrte Mehrwertsteuerberechnung soll dazu dienen, den Missbrauch des Mehrwertsteuersystems zu verhindern. Insbesondere im Baugewerbe kommt es häufig vor, dass Unternehmen versuchen, die Mehrwertsteuer nicht ordnungsgemäß abzuführen oder sogar ganz zu hinterziehen. Durch die Umkehrung der Steuerschuld wird dieser Möglichkeiten deutlich erschwert und die Steuerhinterziehung eingedämmt.
Ein weiterer Vorteil der umgekehrten Mehrwertsteuerberechnung besteht darin, dass sie zu einer Vereinfachung der Abrechnungsprozesse führen kann. Der leistende Unternehmer muss keine Mehrwertsteuer auf seinen Rechnungen ausweisen und der Leistungsempfänger muss lediglich die umgekehrte Steuerschuld berechnen und abführen. Dadurch wird der bürokratische Aufwand deutlich reduziert.
Es sei jedoch angemerkt, dass die umgekehrte Mehrwertsteuerberechnung nicht in allen Ländern der Europäischen Union gilt. Jedes Land kann individuell entscheiden, ob sie dieses Verfahren anwendet oder nicht. In Deutschland beispielsweise kommt die umgekehrte Mehrwertsteuerberechnung vor allem im Baugewerbe zur Anwendung.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die umgekehrte Mehrwertsteuerberechnung ein spezielles Verfahren zur Berechnung und Abführung der Mehrwertsteuer ist, das vor allem im Baugewerbe Anwendung findet. Sie dient der Vermeidung von Steuerhinterziehung und der Vereinfachung der Abrechnungsprozesse. Durch die Umkehrung der Steuerschuld wird die Verantwortung für die korrekte Berechnung und Abführung der Mehrwertsteuer vom leistenden Unternehmer auf den Leistungsempfänger übertragen.