In Deutschland besteht seit dem Jahr 2003 eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet, dass jeder, der in Deutschland arbeitet, auch krankenversichert sein muss. Das schließt auch Minijobber ein, die ein monatliches Einkommen von maximal 450 Euro haben. Minijobber haben daher ebenfalls Anspruch auf eine Krankmeldung, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig sind.

Wer stellt die Krankmeldung aus?

  • Die Krankmeldung wird in der Regel vom behandelnden Arzt ausgestellt. Der Arzt stellt auf dem Formular fest, wie lange der Arbeitnehmer aufgrund seiner Krankheit arbeitsunfähig ist.
  • Es ist wichtig, dass der Arzt alle relevanten Informationen korrekt und vollständig auf der Krankmeldung vermerkt, damit diese gültig ist.

Wie muss die Krankmeldung eingereicht werden?

  • Die Krankmeldung muss dem Arbeitgeber umgehend, spätestens jedoch am dritten Tag der Krankheit, vorgelegt werden.
  • Es empfiehlt sich, die Krankmeldung persönlich abzugeben und sich den Empfang bestätigen zu lassen. So hat man einen Nachweis dafür, dass die Krankmeldung fristgerecht eingereicht wurde.

Welche Angaben müssen auf der Krankmeldung stehen?

  • Die Krankmeldung muss den vollständigen Namen und die Anschrift des Arbeitnehmers enthalten.
  • Es muss klar ersichtlich sein, dass der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist und aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Arbeit erscheinen kann.
  • Zudem muss das voraussichtliche Ende der Arbeitsunfähigkeit angegeben werden.

Wird die Krankmeldung bezahlt?

Ja, auch Minijobber erhalten im Fall einer Krankmeldung weiterhin ihr Gehalt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Arbeitsentgelt für die erste sechs Wochen der Krankheit fortzuzahlen, sofern kein anderweitiger tariflicher oder vertraglicher Anspruch besteht.

Gibt es Ausnahmen?

  • Einige Minijobber sind von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit, beispielsweise Studenten, die nebenbei einen Minijob ausüben.
  • In diesen Fällen gelten spezielle Regelungen. Studenten müssen sich in der Regel über ihre Eltern oder über eine private Krankenversicherung versichern und erhalten daher keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Es ist empfehlenswert, dies im Vorfeld mit dem Arbeitgeber zu klären.

Eine Krankmeldung im Minijob ist wichtig, um seine Rechte zu wahren und im Fall einer Arbeitsunfähigkeit weiterhin Gehalt zu erhalten. Minijobber sollten daher darauf achten, die Krankmeldung fristgerecht und vollständig beim Arbeitgeber einzureichen.

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