In Deutschland gibt es die gesetzliche Erbfolge und die erbrechtliche Verfügung. Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn der Verstorbene kein Testament oder Erbvertrag hinterlassen hat. In diesem Fall greifen die gesetzlichen Regelungen und das Vermögen geht auf die nächste Generation über. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, dass jemand ein Testament oder Erbvertrag hinterlassen hat. In diesem Fall tritt die erbrechtliche Verfügung in Kraft.
Die gesetzliche Erbfolge ist aufgrund ihrer Komplexität oft schwierig zu verstehen. Grundsätzlich wird das Vermögen des Verstorbenen in so genannte Erbenklassen aufgeteilt. Zunächst erben die Kinder des Verstorbenen. Sollten diese nicht mehr leben, dann treten deren Kinder an ihre Stelle. Erben der Ersten Ordnung können jedoch auch jene Verwandte sein, die in direkter Linie mit dem Verstorbenen verwandt sind. Gemeint sind hierbei Vater, Mutter sowie Großeltern.
Sollten auch diese Personen nicht mehr leben, kommen die Erben der Zweiten Ordnung zum Zug. Hierzu zählen Geschwister, sowie deren Kinder und Enkelkinder. Auch Onkel und Tanten des Verstorbenen können Erben der Zweiten Ordnung sein.
Die Dritte Ordnung sind weitere Verwandten, deren Verwandtschaft zum Verstorbenen noch weiter entfernt ist. Hierzu zählen Großonkel und -tanten, sowie Cousinen und Cousins.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen für die gesetzliche Erbfolge. Zum Beispiel kann ein Enterbungsgrund vorliegen. Hierbei handelt es sich um eine Eintragung im Testament des Verstorbenen, die festlegt, dass eine Person nicht erben darf. Es kann unter Umständen auch eine Pflichtteilslösung geben. Dabei wird der enterbte Verwandte trotzdem finanziell begünstigt.
Ein weiterer Ausnahmefall tritt ein, wenn Personen den Verstorbenen überlebt haben, die im Testament oder Erbvertrag benannt wurden. In diesem Fall wird das Vermögen auf diese Personen übertragen.
Die gesetzliche Erbfolge kann unter Umständen negative Folgen für die Hinterbliebenen haben. Es kann vorkommen, dass Verwandte, die man nicht im Vermächtnis berücksichtigen möchte, nach der gesetzlichen Erbfolge Anspruch auf einen Teil des Vermögens haben.
Um unnötigen Streit oder Ungerechtigkeit zu vermeiden, ist es daher ratsam, frühzeitig ein Testament oder Erbvertrag zu verfassen. Wer selbst bestimmt, wer das eigene Vermögen erbt, kann Konflikte und Unzufriedenheit unter den Hinterbliebenen verhindern.
Zusammenfassend ist die gesetzliche Erbfolge ein komplexes Thema, das aufgrund seiner Komplexität oft schwierig zu verstehen ist. Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten, wie man seine Hinterbliebenen absichern und Konflikte vermeiden kann. Eine frühzeitige Erstellung eines Testaments oder Erbvertrages ist daher empfehlenswert.