Zuerst einmal müssen wir die Funktion definieren. Die logarithmische Funktion von x hoch 2 wird mathematisch wie folgt dargestellt: f(x) = log(x^2). Hierbei steht das „^“ für die Potenzfunktion, also dass die Variable x mit sich selbst multipliziert wird.
Nun wollen wir die Ableitung dieser Funktion bestimmen. Dafür greifen wir auf die Ableitungsregeln zurück. Die Regel besagt, dass die Ableitung eines Logarithmus mit Basis a gleich dem Kehrwert des Argumentes der Logarithmusfunktion multipliziert mit der Ableitung des Arguments ist. Also lautet die Ableitungsregel für den Logarithmus: (ln(f(x)))‘ = f'(x)/f(x).
Nun setzen wir diese Regel auf unsere Funktion an. Um die Ableitung der Funktion f(x) = log(x^2) zu bestimmen, müssen wir die Ableitung von x^2 berechnen. Da x^2 eine Potenzfunktion ist, wenden wir hier die Potenzregel an. Die Ableitung von x^2 ergibt demnach 2x.
Um die Ableitung der Funktion f(x) = log(x^2) zu berechnen, setzen wir nun die Potenzregel ein: f'(x) = 2x / (x^2).
Jetzt können wir die Ableitungsfunktion genauer analysieren. Beachten Sie, dass sich im Nenner der Funktion ein x^2 befindet. Wir wissen, dass der Logarithmus von 0 nicht definiert ist, daher müssen wir sicherstellen, dass der Nenner nicht zu 0 wird. Das bedeutet, dass x^2 ≠ 0 sein muss. Das ist der Fall, wenn x ≠ 0.
Daraus folgt, dass die Ableitung der logarithmischen Funktion von x hoch 2 gegeben ist durch: f'(x) = 2x / (x^2), wenn x ≠ 0.
Schließlich sollten wir noch den Definitionsbereich der Funktion betrachten. Da der Logarithmus von 0 nicht definiert ist, ist der Definitionsbereich der Funktion f(x) = log(x^2) gegeben durch x ≠ 0.
Zusammenfassend haben wir in diesem Artikel die Ableitung der logarithmischen Funktion von x hoch 2 betrachtet und ihre Eigenschaften analysiert. Die Ableitungsfunktion lautet f'(x) = 2x / (x^2), wenn x ≠ 0. Der Definitionsbereich der Funktion ist x ≠ 0. Es ist wichtig, diese Ableitungsfunktion und den Definitionsbereich zu beachten, um die Funktion richtig zu interpretieren und weiterführende Berechnungen durchführen zu können.